19.05.2024 21:50  
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GESICHERTER ZUGANG


Angemessener ...

... Stromverbrauch.


Die wichtigsten Informationen über den Dienst der elektrischen Stromversorgung. 


1. Gebrauch an elektrischer Energie. Was muss ich machen?
 

Um den Stromanschluss für ein neues Gebäude oder ein noch zu errichtendes Gebäude zu bekommen, muss ein schriftliches Ansuchen an das E-Werk Wengen gestellt werden. Das Formular ist auf dieser Internetseite oder direkt beim E-Werk Wengen zu erhalten. Das Formular muss in all seinen Feldern ausgefüllt und von Antragsteller unterzeichnet sein.


Weiteres kann das E-Werk Wengen folgende Unterlagen verlangen:
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Baukonzession
2. Welcher Vertrag- und welche Anschlussformen gibt es? 

Es gibt zwei Vertragsarten: für das Wohnhaus (für das erste Eigenheim gibt es geförderte Tarife) und für sonstige Anschlüsse. Beim Ansuchen muss die Verwendung und die gebrauchte Leistung angegeben werden.
 

Unter Anschlussformen ist folgendes zu verstehen:
  • Definitiv: z. B. Wohnhaus, Lager, Büro, Werkstatt, Betriebsgebäude  
  • Provisorisch: z. B. für den den Bau eines Gebäudes
  • Zeitlich begrenzt: z. B. für Veranstaltungen von kurzer Dauer 
3. Wieviel kostet der Anschluss? 

Die Kosten für den Anschluss an das Netz des E-Werk Wengen sind wie folgt zusammengestellt:
  • Kosten für die Aktivierung eines neuen Kunden;
  • Kosten in Abhängigkeit der gefragten Anschlussleistung;
  • Kosten für die Versorgungsleitung in Abhängigkeit der Entfernung zur Trafostation. Weiteres werden hier folgende Faktoren berücksichtigt:
  • Ist eine Leitung schon vorhanden?
  • Wird die Leitung neu verlegt?
  • Ist der Anschluss im Zuge von Elektrifizierungsarbeiten von Seiten des E-Werk Wengen berücksichtigt?
  • Ist der Anschluss nur Provisorisch

4. Wie lande dauert es bis zum Anschluss? 

Dies hängt von der Anschlussart und von der Arbeitsintensität ab (z. B. ein neuer Hausanschluss).

Erstens muss das Ansuchen und die gefragten Unterlagen abgegeben werden.

Nach dem Vertragsabschluss und nachdem die Arbeiten fertiggestellt worden sind, liegt es beim E-Werk Wengen die Übergabestelle zu Überprüfen und die Stromversorgung zu tätigen.

5. Wie erfolgt eine Vertragsänderung?

Vertragsänderungen dürfen erst ab den dritten Monat nach dem definitiven Anschluss eingereicht werden.

Änderungen dürfen Anhand dieser Formulare oder in direktem Kontakt mit dem E-Werk Wengen gemacht werden. 

Spesen? 

Für Anschrift und Datenänderungen werden keine Spesen verrechnet. Für Änderungen an der Anschlussleistung werden Kosten für die Vertragserstellung und für die Anschlussleistungserhöhung verrechnet.

Die Kosten zur Verstellung der Übergabestelle trägt der Endkunde.


Jeden Tag ....

....  elektrische Energie

   

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